Vorlage:Nazi-Symbol

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Information icon.svg Dies ist die Dokumentation der Unterseite Vorlage:Nazi-Symbol/Doku

1 Funktion

Die Vorlage dient zur Kennzeichnung von gesetzlich eingeschränkt verwendbaren Bildern.

Um die Vorlage bei Bildern anzuzeigen, bitte das zu bearbeitende Bild aufrufen und mit der Registerkarte "Bearbeiten" den Editor öffnen. Im Editor bitte folgenden Quelltext einfügen:

{{Nazi-Symbol}}


2 Parameter

Die Funktion besitzt keine Parameter.


3 Beispiel

Quelltext siehe Funktion. Ergebnis:

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Hinweis zur Verwendbarkeit dieses Bildes

Dieses Bild zeigt oder ähnelt einem Symbol, das von nationalsozialistischen oder anderen in der Bundesrepublik Deutschland wegen Verfassungswidrigkeit verbotenen Organisationen verwendet wurde. Die Verwendung dieser Symbole in der Öffentlichkeit ist in der Bundesrepublik Deutschland verboten (§ 86a StGB). Ebenfalls strafbar ist die Verbreitung von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen (§ 86a StGB). Die Strafbarkeit ist ausgeschlossen, wenn die Verwendung oder Verbreitung der staatsbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen, der Kunst oder der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder ähnlichen Zwecken dient (§ 86 Abs. 3 StGB).

Für Österreich gilt der § 3 des Verbotsgesetzes. In anderen Ländern können ähnliche Regelungen bestehen. Die Rechtslage in Südtirol, Luxemburg, Liechtenstein, den deutschsprachigen Gemeinschaften Belgiens und anderen deutschsprachigen Gebieten kann davon abweichen.